Studiengänge und Module
Auf dieser Seite können Sie sich über inhaltliche und strukturelle Aspekte der modularisierten Studiengänge informieren. Die Darstellung ist leserfreundlich, ersetzt aber nicht die offiziellen und rechtlich verbindlichen Angebote der WWU. Auf der Startseite dieses Internetauftritts und am Philosophischen Seminar finden Sie meine Sprechstunden. [Den Leitfaden "Studium der Philosophie" finden Sie hier unter "Informationen zum Studium".]
Hinweis
Schauen Sie sich bitte unten die grün gekennzeichneten Module und Modulelemente an.
Sportethik, Sportästhetik (Gruppe 1: 084611, Gruppe 2: 084644)
Studiengänge
XX_BWI_18
[ab WiSe 18/19]
Master of Education BWI: philosophicum elementareIm Master of Education Bildungswissenschaften können die Studierenden ein Wahlpflichtmodul Philosophie studieren, das "philosophicum elementare" heißt (PHE). Infobroschüre S. 80-82. Das Modul ist Teil der Studienordnung der folgenden Studiengänge und Abschlüsse: E1_BWI_14 (MEd Grundschulen), E2_BWI_14 (MEd Haupt-,Real-,Gesamtschulen), E3_BWI_14 (MEd Gymnasien u Gesamtschulen), E4_BWI_14 (MEd Berufskollegs). Sie werden hier auf einer Seite dargestellt (XX_BWI_14). Für diese Studiengänge liegen jeweils eigene POS-Abbildungen vor.
Unter der Darstellung der Module finden Sie die Informationen aus der Infobroschüre zu diesem Studiengang. Hier geht es direkt dahin.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Die Studierenden wählen entweder PHE2 oder PHE3 und entscheiden damit die Prüfungsform für die MAP. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wird über das Service-Büro veranlasst.
Vorlesung/Grundkurs: Erkenntnistheorie, Metaphysik, Ethik, Politische Philosophie und Sozialphilosophie, Kunstphilosophie, Schprachphilosophie, Anthropologie
[PHE1]
Seminar: Argumentationstheorie
[PHE2] oder [PHE3]
i. d. R. Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische PHilosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Anthropologie
[PHE2] oder [PHE3]
i. d. R.: Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Angewandten Philosophie
[PHE2] oder [PHE3]
Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Praktischen Philosophie
[PHE2] oder [PHE3]
Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie
[PHE1]
Seminar zur Philosophie des Lehrens und Erziehens
[PHE2] oder [PHE3]
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Die Studierenden wählen entweder PHE2 oder PHE3 und entscheiden damit die Prüfungsform für die MAP. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wird über das Service-Büro veranlasst.
Vorlesung/Grundkurs: Erkenntnistheorie, Metaphysik, Ethik, Politische Philosophie und Sozialphilosophie, Kunstphilosophie, Schprachphilosophie, Anthropologie
[PHE1]
Seminar: Argumentationstheorie (mit MAP, s. u.)
[PHE2] oder [PHE3]
Seminar: Weiteres Seminar zur Einführung in die Philosophie
[PHE4]
i. d. R. Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische PHilosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Anthropologie 1
[PHE2] oder [PHE3]
Seminar zur Anthropologie 2
[PHE4]
i. d. R.: Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Angewandten Philosophie 1
[PHE2] oder [PHE3]
Seminar zur Angewandten Philosophie 2
[PHE4]
Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie und Sozialphilosophie
[PHE1]
Seminar zur Praktischen Philosophie 1
[PHE2] oder [PHE3]
Seminar zur Praktischen Philosophie 2
[PHE4]
Vorlesung/Grundkurs: Ethik oder Vorlesung/Grundkurs: Politische Philosophie
[PHE1]
Seminar zur Philosophie des Lehrens und Erziehens 1
[PHE2] oder [PHE3]
Seminar zur Philosophie des Lehrens und Erziehens 2
[PHE4]
Das Philosophicum elementare besteht aus einer Vorlesung bzw. einem Grundkurs sowie einem oder (im Master of Education HRSGe) zwei Seminaren. Es wird in verschiedenen Profilvarianten angeboten. Die jeweils zugeordneten Veranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der WWU unter den Profilüberschriften. Alle Profilvarianten stehen in sämtlichen Master-of-Education-Studiengängen im Bereich der bildungswissenschaftlichen Wahlpflichtmodule zur Auswahl. Im idealtypischen Studienverlauf wird das Modul für das 4. Fachsemester empfohlen, es kann aber in jedem beliebigen Fachsemester studiert werden. Das Philosophicum elementare soll in erster Linie Kompetenzen vermitteln, die Lehrkräfte aller Fachrichtungen für den Unterricht, dessen Reflexion und die eigene Berufsrolle benötigen. Diese Profilvarianten stehen derzeit zur Auswahl: (1) Profilvariante Argumentationstheorie: Hier sind alle Grundvorlesungen des Philosophischen Seminars zugeordnet. Außerdem nehmen die Studierenden an einem Seminar teil, das ins philosophische Argumentieren einführen soll. (HRSGes: Darüber hinaus wird ein weiteres Seminar aus einer der anderen Varianten gewählt.) (2) Profilvariante Philosophische Anthropologie: Die Studierenden belegen die Grundvorlesung Anthropologie und Religionsphilosophie. Darüber hinaus wählen sie eines (HRSGes: zwei) der für die Bildungswissenschaften ausgewiesenen Seminare zur Anthropologie. (3) Profilvariante Praktische Philosophie: Die Studierenden belegen die Grundvorlesung zur Ethik oder zur Politischen Philosophie. Darüber hinaus wählen sie eines (HRSGes: zwei) der für die Bildungswissenschaften ausgewiesenen Seminare zur Praktischen Philosophie. (4) Profilvariante Angewandte Philosophie: Die Studierenden belegen in der Regel die Grundvorlesung zur Ethik oder zur Politischen Philosophie. Darüber hinaus wählen sie eines (HRSGes: zwei) der für die Bildungswissenschaften ausgewiesenen Seminare zur Angewandten Philosophie. (5) Profilvariante Philosophie des Lehrens und Erziehens: Diese Profilvariante wendet sich vor allem an angehende Lehrkräfte der Fächer Philosophie/Praktische Philosophie (GymGes) und Praktische Philosophie (HRSGes), die bereits in ihrem Fachstudium die in den anderen Varianten vermittelten Kompetenzen erworben haben. Diese Studierenden müssen in aller Regel keine Grundvorlesung mehr belegen. Die erfolgreiche Teilnahme im Bachelorstudium (inklusive Studienleistung) wird vielmehr auf Antrag anerkannt. Die Studierenden belegen daher nur noch ein (GymGes) bzw. zwei (HRSGes) Seminare zu dieser Profilvariante. Alle Veranstaltungen und schriftliche Prüfungen (auch Hausarbeiten) werden über QISPOS angemeldet. Modulabschlussprüfungen, die als mündliche Prüfungen abgelegt werden sollen, müssen protokolliert werden. Die Protokollanten werden am Philosophischen Seminar durch das Service-Büro Philosophie organisiert. Prüflinge wenden sich zur Anmeldung der mündlichen Prüfung direkt an das Service-Büro Philosophie. Sie sollten die Angaben auf der Homepage des Seminars beachten und den Prüfungs-newsletter des Service-Büros Philosophie abonnieren. (Den entsprechenden Link finden Sie gleich auf der Startseite des Philosophischen Seminars.)Aufbau
Ziele
Anmeldungen zu Veranstaltungen und Prüfungen