Studiengänge und Module
Auf dieser Seite können Sie sich über inhaltliche und strukturelle Aspekte der modularisierten Studiengänge informieren. Die Darstellung ist leserfreundlich, ersetzt aber nicht die offiziellen und rechtlich verbindlichen Angebote der WWU. Auf der Startseite dieses Internetauftritts und am Philosophischen Seminar finden Sie meine Sprechstunden. [Den Leitfaden "Studium der Philosophie" finden Sie hier unter "Informationen zum Studium".]
Hinweis
Schauen Sie sich bitte unten die grün gekennzeichneten Module und Modulelemente an.
Kreative Ethik: Philosophie der Mode (Gruppe 1: 084638, Gruppe 2: 084645)
Studiengänge
LH_977_18
[ab WiSe 18/19]
Bachelor HRGe Praktische Philosophie (PO 18)Bachelor of Arts Praktische Philosophie (PP, HRGe), ab WS 2018/19. Infobroschüre S. 16-22. Es existiert eine POS-Abbildung.
Unter der Darstellung der Module finden Sie die Informationen aus der Infobroschüre zu diesem Studiengang. Hier geht es direkt dahin.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
...
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
...
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Man muss neben der Vorlesung ein Seminar mit Prüfungsleistung (MP) und ein Seminar ohne Prüfungsleistung belegen. Wenn das Seminar mit Prüfungsleistung aus der Anthropologie gewählt wird, muss das Seminar ohne Prüfungsleistung aus der Religionsphilosophie gewählt werden, und wenn das Seminar mit Prüfungsleistung aus der Religionsphilosophie gewählt wird, muss das Seminar ohne Prüfungsleistung aus der Anthropologie gewählt werden.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Der Bachelor of Arts Praktische Philosophie führt in die wichtigsten philosophischen Disziplinen einschließlich der Fachdidaktik ein, vermittelt vertiefte Kenntnisse zu einzelnen Autoren und Themen und vermittelt Ihnen das methodische Rüstzeug, um philosophische Probleme bearbeiten zu können. Der Bachelor of Arts Praktische Philosophie besteht aus acht Pflichtmodulen (bzw. neun, wenn Sie die Bachelorarbeit in Philosophie schreiben). Ein Modul ist eine thematisch definierte Studieneinheit, die aus mehreren Lehrveranstaltungen, Studienund Prüfungsleistungen zusammengesetzt ist. In der Regel gehört zu einem Modul eine Überblicksvorlesung, die in eine bestimmte philosophische Disziplin einführt, sowie ein bis zwei Seminare oder Übungen, die vertiefende Kenntnisse vermitteln. Beispiel: Modul e (= Ethik) umfasst eine Überblicksvorlesung zur Ethik sowie zwei Seminare, in denen spezifische Texte, Themen oder Fragestellungen der Ethik behandelt werden (sowie ggf. die Schreibwerkstatt). (Überblickstabellen zu den Modulen finden Sie unten.) Zwischen den Veranstaltungen einer Veranstaltungsgruppe besteht Wahlfreiheit. Beispiel: Modul e besteht aus der Vorlesung e1 und den Seminaren e2 und e3 (sowie ggf. der Schreibwerkstatt). Zu e2 und e3 werden jeweils zahlreiche unterschiedliche Seminare angeboten, zwischen denen man die freie Wahl hat. Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie sich rechtzeitig ans Service-Büro wenden. Meist kann schon im Vorfeld geklärt werden, welche Veranstaltungen an der ausländischen Universität nach Ihrer Rückkehr für welche Modulnummer anerkannt werden können. Ein Besuch der Sprechstunde kann viel Zeit sparen. Wir empfehlen Ihnen dringend, in der ersten Hälfte Ihres Studiums die Module Geschichte der Philosophie (g), Logik und Sprache (l), Ethik (e) und Metaphysik und Erkenntnistheorie (m)zu belegen (s.u. tabellarische Übersicht). Die Module Politische Philosophie (p), Religionsphilosophie und Anthropologie (r) und Philosophie, Bildung, Unterricht (b) setzen Kenntnisse in Erkenntnistheorie, Metaphysik und/oder Ethik voraus, und das freie Studienprojekt (f) sollte man erst in Angriff nehmen, wenn man Erfahrungen mit der Bearbeitung philosophischer Fragen auf akademischem Niveau gesammelt hat. Die Module p, r, b und f sollten daher in der zweiten Phase des Bachelorstudiums absolviert werden. Davon abgesehen macht die Prüfungsordnung jedoch keine Vorschriften für den Studienverlauf; die Abfolge, in denen Sie die Module studieren, ist Ihnen freigestellt. Jedes Modul außer Modul g kann aufgrund des Lehrangebots innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden, aber auch hieraus ergibt sich für Sie keine Verpflichtung: Sie dürfen ein Modul auch über drei oder vier Semester „strecken“, wenn Ihre persönliche Studienplanung es erfordert. Sie sind also in der Gestaltung Ihres Studiums weitgehend frei. Einschränkungen ergeben sich allerdings aus dem Lehrangebot: Aufgrund der Personalsituation kann nicht in jedem Semester jede Vorlesung angeboten werden. Beachten Sie bitte, dass insbesondere die Epochenvorlesungen des Moduls g in einem dreisemestrigen Zyklus angeboten werden. Starten Sie am besten im ersten Fachsemester, unabhängig von der jeweiligen Epoche; Sie sichern sich auf diese Weise die Möglichkeit zur Wiederholung jeder Vorlesung mit der zugehörigen Klausur in einem späteren Semester innerhalb der Regelstudienzeit. Aufgrund der Fülle der Veranstaltungen, die angeboten werden, sind außerdem Überschneidungen nicht zu vermeiden. Das Philosophische Seminar trägt aber zumindest dafür Sorge, dass sich die Vorlesungen einer bestimmten Studienphase (1.-3. FS sowie 4.-6. FS) nicht überschneiden und dass sich eine Vorlesung mit allen vertiefenden Seminaren desselben Moduls kombinieren lässt. Es gibt keine besonderen Sprachvoraussetzungen. Weder für den Abschluss des Bachelor HRSGe noch für die Zulassung zum Master of Education HRSGe Praktische Philosophie wer- den das Latinum oder Graecum verlangt. Für die Zulassung zum Master of Arts in Philosophie oder Wissenschaftsphilosophie an der Universität Münster werden ebenfalls keine besonderen Sprachvoraussetzungen gemacht. Zu jedem Modul gehört mindestens eine Prüfungsleistung. Manchmal sind die Prüfungsformen durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben, zum Teil ist den Lehrenden die Prüfungsform aber auch freigestellt. Prüfungsleistungen sind immer benotet. Die Note geht in die Abschlussnote des Studiums ein; der prozentuale Anteil ist in der Modulbeschreibung festgeschrieben. Für eine Prüfungsleistung stehen jeweils insgesamt drei Versuche zur Verfügung. Wer auch beim dritten Mal durchfällt, hat nicht nur das Modul, sondern das gesamte Bachelorstudium endgültig nicht bestanden. Man kann dann in dem begonnenen Studiengang nicht mehr weiterstudieren. Die Wiederholung einer nicht-bestandenen Prüfungsoder Studienleistung kann nach Absprache mit der/m Lehrenden im Rahmen derselben Veranstaltung erfolgen (z. B. durch eine Nachschreibeklausur oder eine neue Hausarbeit). Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Wiederholung kann alternativ auch in einer anderen Veranstaltung geleistet werden, die demselben Modulelement zugeordnet ist. Beispiel: Eine Hausarbeit, die zugleich Modulprüfung ist, wird als „nicht bestanden“ bewertet und an Sie zurückgegeben. Sie können dann entweder eine neue Hausarbeit schreiben, sofern diese Möglichkeit angeboten wird, oder, falls Sie lieber einen ganz neuen Versuch starten wollen, bei nächster Gelegenheit ein anderes Seminar besuchen, das demselben Modulteil zugeordnet ist, und dort eine Hausarbeit schreiben. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Modulabschlussprüfungen. Eine Modulprüfung kann modulbegleitend abgelegt werden, d.h. es ist nicht erforderlich, dass man bereits alle Veranstaltungen des Moduls absolviert hat, um diese Prüfung abzulegen. Modulteilprüfungen werden immer modulbegleitend abgelegt. Eine Modulabschlussprüfung kann hingegen erst am Ende des Moduls abgelegt werden. Sie sind dazu verpflichtet, mindestens drei Modulprüfungen in Form einer Hausarbeit zu absolvieren. In mehreren Modulen müssen Sie nicht nur eine Prüfungsleistung ablegen, sondern weitere Studienleistungen erbringen. Ihrer äußeren Form nach unterscheiden Studienleistungen sich nicht notwendigerweise von Prüfungsleistungen. Die Noten von Studienleistungen gehen allerdings nicht in die Abschlussnote ein: Studienleistungen sind nicht „prüfungsrelevant“. Daher müssen Studienleistungen nicht unbedingt benotet sein. Man kann sie beliebig oft wiederholen, wenn man durchfällt (z. B. bei einer Klausur). Die für eine Veranstaltung erforderlichen Studienleistungen müssen aber erbracht werden, damit der Modulteil absolviert und das Studium abgeschlossen werden kann. Die häufigste Form der Studienleistung im Rahmen Ihres Bachelorstudiums ist die Klausur. In der Regel werden die Überblicksvorlesungen mit einer Klausur abgeschlossen. Nach der Prüfungsordnung legen (mit Ausnahme der Modulprüfung in Modul b und der Modulabschlussprüfung in Modul f) grundsätzlich die Prüfer die Form der Prüfungsbzw. Studienleistung in einer Veranstaltung fest. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Studienbzw. Prüfungsleistung. Diese Freiheit wird jedoch beschränkt durch Ihre Verpflichtung, mindestens drei Modulprüfungen in Form einer Hausarbeit zu absolvieren. Die Hausarbeit wird daher stets als Modulprüfung angeboten. Die folgenden Leistungen sind einander äquivalent (es handelt sich um Richtwerte): Leistungspunkte messen die durch das Studium bedingte zeitliche Arbeitsbelastung oder den „Workload“ des Studiums bzw. bestimmter Teile daraus. Ein Leistungspunkt zählt hierbei 30 Arbeitsstunden einer/s durchschnittlichen Studierenden. Natürlich handelt es sich bei der Zuordnung von Leistungspunkten zu bestimmten Leistungen immer um Schätzwerte. Die Leistungspunkte als quantitatives Maß der Studienleistung werden gezählt nach dem „European Credit Transfer System“, Abkürzung: ECTS. Der Bachelor umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP). Die Aufteilung der Leistungspunkte auf die Fächer, die Bachelorarbeit usw. wird in der Rahmenprüfungsordnung geregelt. Den Modulen sind jeweils feste LP-Zahlen zugeordnet; Sie entscheiden also nicht selbst, wie Sie Ihre Arbeitszeit auf die Module verteilen wollen. Bei Seminaren haben Sie hingegen in manchen Modulen die Wahl, ob Sie es mit oder ohne Prüfungsleistung besuchen wollen. Ein Beispiel: Ein Seminar zu Kants Ethik wurde durch das Philosophische Seminar dem Modulteil e2 (Ethik mit Modulprüfung) und e3 (Ethik ohne Modulprüfung) zugeordnet. Wenn Sie es unter e2 anmelden, legen Sie sich darauf fest, im Rahmen des Seminars zusätzlich zur regulären Vorbereitung eine Prüfungsleistung zu erbringen. Hierfür sind 6 LP bzw. 180 Arbeitsstunden veranschlagt. Wenn Sie es hingegen unter e3 anmelden, legen Sie sich darauf fest, dass Sie keine Prüfungsleistung erbringen wollen, sondern nur eine aktive Teilnahme wünschen (einschließlich der Vorund Nachbereitung). Hierfür sind dann 2 LP bzw. 60 Arbeitsstunden festgelegt. Knapp 30 Stunden verbringen Sie davon jeweils im Seminarraum; die übrigen Stunden mit den anderen Leistungen. Da (wie erwähnt) die Arbeitszeit zugrunde gelegt wird, die Durchschnittsstudierende aufwenden müssen, können die angegebenen Zeiten individuell sowohl überwie auch unterschritten werden. An der LP-Zahl ändert sich dadurch nichts. Alle Module und Modulteile sowie alle Noten werden im Prüfungsverwaltungssystem QISPOS dokumentiert. Die Studierenden müssen sich innerhalb der auf der Homepage der Universität angegebenen Fristen für die entsprechenden Leistungen anmelden (Ausnahme: Modulabschlussprüfung in den Modulen b und f). Achtung: Man meldet sich in QISPOS nicht nur für Prüfungen im engeren Sinn an, sondern auch z. B. für eine Vorlesung oder ein Seminar! Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise der Universität bzw. der Prüfungsämter zu den Anmelderegeln und -fristen. Sie finden Sie auf der zentralen Homepage der Universität und den Seiten der Prüfungsämter. Bei technischen Problemen (z. B. wenn die Anmeldung über Ihren heimischen PC nicht funktioniert) steht Ihnen die QISPOS-Hotline zur Verfügung; die aktuellen Kontaktdaten finden Sie über die Homepage der Universität. Bei allen anderen Problemen wenden Sie sich bitte an das Service-Büro des Philosophischen Seminars. Die Lektüregruppen im Modul g werden durch die Leitung der Schreibwerkstatt organisiert. Sie erhalten für einen Teil Ihrer Treffen ein didaktisch ausgearbeitetes Arbeitsprogramm und werden durch eine Tutorin/einen Tutor unterstützt. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die organisatorischen Angaben auf der Homepage der Schreibwerkstatt des Philosophischen Seminars. Die Philosophische Schreibwerkstatt muss während des Bachelorstudiums einmal belegt werden, und zwar entweder in Modul e, m, p oder r. Wenn die Schreibwerkstatt in einem Modul belegt wird, muss die in diesem Modul zu erbringende Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit erbracht werden, deren Entstehung durch die Schreibwerkstatt begleitet wird. Die Schreibwerkstatt wird sowohl im Winterals auch im Sommersemester angeboten und gliedert sich in zwei Veranstaltungsformate: Während der Vorlesungszeit besucht man im 14tätigen Abstand Tutorien, in denen die Grundlagen des akademischen Schreibens in der Philosophie vermittelt werden. In der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit, wenn die meisten Studierenden ihre Hausarbeiten schreiben, nimmt man an Studiengruppen teil, in denen die Entstehung der eigenen Hausarbeit begleitet wird. Genaueres zum Ablauf erfahren Sie in der ersten Tutoriumssitzung sowie auf der Homepage der Schreibwerkstatt des Philosophischen Seminars. Wer im zweiten Fach eine moderne Fremdsprache mit dem Ziel studiert, Lehrerin oder Lehrer zu werden, muss in der Regel im 5. Fachsemester einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Es ist prinzipiell möglich, während des Auslandsaufenthalts auch Leistungen im Fach Praktische Philosophie zu erbringen, die auf das Studium in Münster angerechnet werden, es können aber auch Leistungen vorgezogen oder nachgeholt werden. In jedem Fall sollten betroffene Studierende sich möglichst frühzeitig an das Service-Büro am Philosophischen Seminar wenden, um sich über den individuell besten Studienverlauf beraten zu lassen. Die Bachelorarbeit wird gegen Ende des Studiums im Rahmen eines Faches geschrieben. Sie geht mit 10 LP in die Gesamtbilanz des Studiums ein. Die Note wird nicht der Fachnote, sondern unmittelbar der Gesamtnote zugerechnet. Die Bachelor-Arbeit im Bachelor of Arts Praktische Philosophie soll eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von bis zu 40 Seiten sein (12 pt-Schriftgröße, 1,5-zeiliger Abstand). Die Arbeit kann inhaltlich mit dem Thema jedes Moduls in Beziehung stehen. Wenn man die Bachelorarbeit in Philosophie schreibt, kann man sich anmelden, wenn man mindestens 44 LP im Fach Praktische Philosophie erworben hat. Nachdem Sie sich mit dem Prüfer/der Prüferin verständigt haben, melden Sie die Bachelorarbeit direkt beim Prüfungsamt I an. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweils gültigen Prüfungsordnung, die in den AB Uni veröffentlicht ist. Bitte wenden Sie sich bei organisatorischen oder prüfungsbezogenen Problemen in Ihrem eigenen Interesse immer zuerst ans ServiceBüro des Philosophischen SeminarsInhalte
Aufbau
Studienverlauf
Sprachvoraussetzungen
Prüfungsleistungen
Studienleistungen
Äquivalente Prüfungsformen
Gruppe 1 (Workload ca. 1 LP)
Gruppe 2 (Workload entspricht ca. 4 LP)
Leistungspunkte
Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen
Die Übungsgruppen zur Texterschließung (Lektüregruppen) im Modul g
Die Philosophische Schreibwerkstatt
Bachelor in Praktischer Philosophie und einer modernen Fremdsprache
Bachelorarbeit
Hinweis in eigener Sache